Übliche Öffnungszeiten |
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Samstag: 08.00 bis 11.30 zur Zeit nicht verfügbar! Telefon-Zeiten: 08.30 bis 11.30 und 14.00 bis 17.30 |
Sprachkenntnisse |
Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch |
Unsere Vertreter vom 25.07. bis und mit 15.08.2022:
Unsere Vertreter vom 25.07. bis und mit 29.07.2022:
Ausserhalb der üblichen Arbeitszeiten wenden Sie sich bitte direkt an die (kostenpflichtige) Ärzte-Notfall-Nummer 0900 11 14 14.
Mit bestem Dank für Ihr Verständnis und freundlichen Grüssen:
Dres. med. I. und R. Cadisch mit Praxismitarbeiterinnen
1. In Arztpraxen finden sich gehäuft kranke und somit potenziell infektiöse Patientinnen und Patienten ein. Mit der Gesichtsmaske und weiteren Hygienemassnahmen können Krankheitsübertragungen auf andere Patientinnen und Patienten sowie auf das Praxispersonal minimiert werden.
2. In Arztpraxen werden gehäuft Risikopersonen betreut, die eine erhöhte Gefährdung zeigen für einen schweren Krankheitsverlauf. Diese gilt es zu schützen.
3. Bei der noch hohen Viruslast in der Bevölkerung leisten das Tragen der Gesichtsmaske und weitere Hygienemassnahmen einen Beitrag gegen gehäufte Ansteckungen beim Praxispersonal und dadurch bedingte Versorgungsengpässe durch krankheitsbedingte Abwesenheiten.
Wir geben deshalb in Übereinstimmung mit unserer Standesorganisatino FMH, dem sanitätsdienstlichen Koordinationsgremium (SANKO) und Swissnoso trotz fehlender politischer Empfehlungen und weiterhin aufgehobenen Schutzmassnahmen neu folgende Empfehlungen hinsichtlich des Tragens von Schutzmasken in Arztpraxen ab:
1) Generell trägt das Personal in der Arztpraxis beim Patientenkontakt eine Maske
2) Ebenso ist das Tragen von Masken für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher der Arztpraxen empfohlen.
3) Risikopatientinnen und -patienten (z. B. schwer immunsupprimierte Patienten/Transplantationspatienten) wird das Tragen einer FFP2-Maske zum Selbstschutz empfohlen.
4) Alle Patientinnen und Patienten mit Symptomen (Schnupfen, Halsschmerzen, Husten, Fieber) einer Atemwegsinfektion sollen beim Besuch einer Arztpraxis weiterhin eine Maske tragen und ihren Besuch telefonisch voranmelden.
Mit bestem Dank für Ihre Solidarität und Ihr Verständnis
Dr. med. R. Cadisch und Praxisteam
1) Das Covid-Zertifikat dokumentiert eine Covid-19-Impfung, eine durchgemachte Erkrankung oder ein negatives Testresultat und wird durch den Bund definiert (siehe Link).
2) Die Umsetzung obliegt den Kantonen; wir verweisen auf die entsprechende Homepage des Kantons Luzern.
3) Bitte beachten Sie: auch wenn mit den Lockerungsmassnahmen vom 17.02.2022 die Zertifikate in der Schweiz stark an Bedeutung verloren haben, können sie für Reisen ins Ausland nach wie vor sehr wichtig sein. Informieren Sie sich frühzeitig, welche Bedingungen in einem Land herrschen, das Sie zu bereisen gedenken und dass dazu ggf. im Rahmen einer Erkrankung eine PCR-Testung erfolgen muss, um einen Genesungs-Nachweis erbringen zu können. Betreffend Impfungen siehe unten.
4) Ab dem 02.05.2022 wird das Zertifikat auch nach einem positiven Antigen-Schnelltest oder nach einer laborbestätigten immunologischen Analyse auf das Coronavirus Sars-CoV-2 ausgestellt. Solche Zertifikate wurden in der Schweiz schon im Januar und Februar 2022 ausgestellt, waren aber damals nur in der Schweiz gültig. Wer ein solches «Schweizer Zertifikat» hat, muss es neu beantragen und ausstellen lassen, damit es im Ausland benutzt werden kann. Konkret gilt das Zertifikat 180 Tage ab dem elften Tag nach dem positiven Resultat des Antigen-Schnelltests. Wer es nachträglich beantragen will, muss dafür die Teststelle kontaktieren, die den Antigen-Schnelltest durchgeführt hat. Kann sie nicht weiterhelfen, können sich Gesuchsteller an die nationale Antragsstelle wenden. Ob das Covid-Zertifikat für Genesene im Ausland akzeptiert wird, muss für das Zielland der Reise abgeklärt werden. Dasselbe gilt für Zertifikate für Geimpfte, die je nach Regelung im Zielland unterschiedlich lange gelten. In der Schweiz sind Zertifikate für Geimpfte 270 Tage lang gültig.
Die Covid-Impfungen sind nach wie vor von grosser Bedeutung, um den Übergang von der Pandemie zur Endemie erfolgreich zu bewältigen. Insbesondere Personen, die zweimal geimpft und dann geboostert wurden, haben einen sehr guten Schutz vor schweren Krankheitsverläufen, die weiterhin möglich sind.
Ein weiterer Booster wird zur Zeit in der Schweiz weiterhin nur Patienten mit schwerer Immundefizienz (Abwehrschwäche) 4 Monate nach der letzten vorangegangenen Impfung sowie Personen über 80 Jahren (s.u.) empfohlen.
Ebenfalls ist weiterhin empfohlen, dass sich von einem Covid-Infekt Genesene, die noch nicht geimpft sind, nach einem Monat mittels einem mRNA-Impfstoff impfen lassen, da sie dann viel besser vor weiteren Infektionen geschützt sind.
Die Anmeldung zur Impfung ist weiterhin über diesen Online-Link (aber nur noch in den grossen Spitälern) möglich.
Weitere Informationen unter: BAG - Corona-Impfung bzw. für den Kanton Luzern hier.
Anpassung Impfempfehlungen zu Corona vom 05.07.2022:
Die eidgenössische Impflkommission (EKIF) und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) haben Anpassungen der Empfehlung für die Auffrischimpfung gegen Covid-19 mit einem mRNA-Impfstoff veröffentlicht.
1) 2. Booster für Personen über 80 Jahren ab sofort
Neben der Empfehlung einer weiteren Auffrischimpfung für schwer immundefiziente Personen (15. Juni 2022) wird aufgrund der zunehmenden Fallzahlen infolge der raschen Ausbreitung der beiden Omikron-Sublinien BA.4 / BA.5 in Europa und der Schweiz neu eine weitere Auffrischimpfung (4. Dosis) auch für Personen ab 80 Jahren empfohlen, um deren Impfschutz gegen einen schweren Krankheitsverlauf zu erhöhen. Die weitere Auffrischimpfung soll frühestens 4 Monate nach der letzten Impfdosis verabreicht werden und 4 Wochen nach einem durchgemachten Covid-Infekt.
Der Kanton Luzern bietet diese Impfungen für die bezeichnete Personengruppe an insgesamt sechs Standorten über den ganzen Kanton verteilt gratis an.
2) Keine weitere Auffrischimpfung für alle andern Personengruppen!
Aufgrund der momentanen epidemiologischen Situation in der Schweiz empfehlen EKIF und BAG weiterhin keine weitere Auffrischimpfungen für alle anderen Personengruppen.
Der Bundesrat hat am 10. Juni 2022 entschieden, dass sich Personen auf eigene Kosten für eine zweite Auffrischimpfung anmelden können, falls sie dies wünschen. Die zweite Auffrischimpfung ("Reiseimpfung") ist in erster Linie ein Angebot für Reisende, deren Covid-Zertifikat abgelaufen ist oder wenn das Zielland eine aktuelle Impfung verlangt. Diese Impfung kostet 60 Franken und muss selber bezahlt werden.
3) Unsere Praxis kann bis auf weiteres keine Covid-Impfungen anbieten. Die Impfstandorte des Kantons und alle übrigen Informationen dazu finden Sie hier.
4) Auffrischimpfung im Herbst 2022 grundsätzlich für alle Personen ab 16 Jahren
Weitere Informationen dazu folgen, wenn sie konkreter sind.
Corona-Virus und COVID-19-Erkrankung
Schutzkonzept Arztpraxis Cadisch: wichtige Punkte für unsere Kunden und Patienten:
1) Wichtige Infos ständig aktuell unter
2) Selber symptomatische Personen:
Personen mit Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung (z.B. Schnupfen, Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit) mit oder ohne Fieber, Fiebergefühl, Muskelschmerzen etc. könnten an einer Covid-Infektion leiden.
Sie sollen ihre Umgebung durch das Tragen eines Mundschutzes schützen, ggf. der Arbeit fernbleiben und sich für eine Testung bei einem Test-Center oder - insbesondere bei relevanter Gesundheits-Beeinträchtigung - bei einer ärtzlichen Institution melden und ihre Umgebung darüber informieren.
Eine Isolation oder Quarantäne ist seit dem 01.04.2022 nicht mehr nötig.
Die diagnostischen Testungen mit PCR oder Antigen-Schnelltest für symptomatische Patienten werden weiterhin jederzeit in unserer Arztpraxis (nach tel. Voranmeldung) angeboten. Insbesondere für leichte Fälle, die keine Arztkonsultation benötigen oder asymptomatische Personen empfehlen sich die öffentlichen Test-Center. Ebenfalls ist eine Testung im Kantonsspital Luzern möglich.
Die Kosten der Testung werden in symptomatischen Fällen weiterhin vom Bund (oder Kanton) übernommen. Nur Testungen für Auslandreisen bzw. ein Zertifikat auf eigenen Wunsch sowie Blutuntersuchungen auf Covid-Antikörper werden dem Auftraggeber belastet (z.B. Patient selber oder Arbeitgeber). Diese Tests können wir in unserer Praxis nur ausnahmsweise anbieten, ebenfalls keine Beratungen, welche Tests für welche Reisen nötig sind.
Die Behandlungskosten der Erkrankung selber gehen wie üblich zu Lasten der Krankenkassen.
Wir können in unserer Praxis Abstriche auf das Coronavirus durchführen gem. Kriterien des BAG. Nebst PCR-Tests (dieser muss ins Labor eingesendet werden, Resultat in 12-48h verfügbar) führen wir auch Antigen-Schnellteste durch, wo das Resultat bereits in 15min vorliegt. Die Schnellteste sind aber etwas weniger empfindlich als der PCR-Test. Achtung: die "Selbstteste" für die Anwendung zuhause haben eine geringere Empfindlichkeit und können auch "falsch negative Resultate" ergeben. Positive Selbstteste weisen jedoch mit sehr hoher Sicherheit einen aktuellen Covid-Infekt nach. Im Zweifel ist zur Klärung oder Bestätigung (Zertifikat!) ein AG-Schnelltest oder PCR-Test empfohlen.
Weitere Informationen über die Testmöglichkeiten in Luzern und Kriens finden Sie unter diesem Link.
Geänderte Telefon-Zeiten
Aufgrund der stark zunehmenden Anrufe zu Beginn und vor Ende der Öffnungszeiten, die unsere Praxisangestellten kaum mehr bewältigen können, haben wir unsere Telefonzeiten ab sofort wie folgt geändert:
Mo-Fr vormittags 08:30-11:30
Mo-Mi und Fr nachmittags 14:00-17:30
Wir sind dankbar, wenn Sie für nicht wirklich dringende Angelegenheiten nicht unmittelbar nach Öffnung der Telefonzeiten anrufen, da wir höchsten zwei Anrufe gleichzeitig bewältigen können. Benutzen Sie bitte auch Mail oder die Homepage für nicht-zeitkritische Mitteilungen oder Bestellungen!
Wenn die Praxis nicht ferienhalber oder wegen Fortbildung geschlossen ist, können Patientinnen und Patienten unserer Praxis in dringenden Fällen versuchen, uns ausserhalb der üblichen Arbeitszeiten unter der Privatnummer 041 322 03 55 zu erreichen. Falls wir nicht erreichbar sind, so ist in Notfällen der regionale Notfalldienst (Nofall-Nummer Tel 0900 11 14 14) zu konsultieren. Bei lebensbedrohlichen Situationen kann direkt die Ambulanz (Tel 144) avisiert werden.
In dringenden Fällen können sich unsere Patienten am Donnerstag-Nachmittag zwischen 14.00 und 17.00 Uhr bei der "Brunnmatt-Praxis" von Fr. Dr. Claudia Pouskoulas (Luzernerstr. 64, Kriens, Tel 041 310 23 26) melden (gilt nicht an Feiertagen oder wenn die Brunnmatt-Praxis ferienhalber geschlossen ist).
Öffnungszeiten am Samstagvormittag
Nach Ende der Corona-Pandemie können wir an bestimmten, hier publizierten Daten an Samstag-Vormittagen voraussichtlich wieder Sprechstunden von 08.00 bis 11.30 anbieten.
An den Samstag-Vormittagen, an denen die Praxis geschlossen ist, gibt es jedoch keine Vertretung!
Heim-Visitenzeiten
Fällt ein Mittwoch im Monat aus, so verschieben sich die Visiten in der Regel um (je) eine Woche. Massgebend sind die hier publizierten Daten.
Die nächsten regulären Heimvisiten in den Alters- und Pflegeheimen in Kriens durch Dr. R. Cadisch finden an folgenden Daten statt:
Für zusätzliche Besuche sind Termine individuell direkt mit der Praxis zu vereinbaren. Falls an einem Mittwoch zusätzlich Patienten anderer Heime ohne geplante Visite besucht werden sollen, muss dies durch die Abteilung bis spätestens 11.30 gleichentags an unsere Praxis gemeldet werden.
Notfall - und der Hausarzt ist nicht erreichbar!
Seit dem 01.08.2013 besteht eine einheitliche Notfall-Nummer für den Kanton Luzern: 0900 11 14 14. Die Nummer ist kostenpflichtig (Fr. 3.23/Min.), wird dafür aber auch vom erfahrenen und geschulten medizinischen Personal der "Medphone" betreut. Das Fachpersonal entscheidet, wie die einzelnen Fälle einzuschätzen sind und wie dringend eine Behandlung ist. Bei einem medizinischen Notfall wird der Anrufende direkt ins geeignete, nächstgelegene Notfallzentrum oder an den verantwortlichen, diensthabenden Notfallarzt zugewiesen. Bei schweren, lebensbedrohlichen Notfällen kann eine Ambulanz aufgeboten oder der Anrufer an die Nummer 144 weitergeleitet werden. Sind die Beschwerden nur gering, wird eine telefonische Beratung vorgenommen oder dem Patienten ein Arztbesuch zu regulären Praxiszeiten empfohlen. Durch die kostenpflichtige Notfall-Nummer 0900 11 14 14 (Fr. 3.23/Min.) wird diese Dienstleistung selbsttragend und bringt Vorteile für alle Beteiligten.
Mit bestem Dank für Ihr Verständnis und freundlichen Grüssen
Dres. med. I. und R. Cadisch und Praxisteam
Gemeinschaftspraxis am Dorfplatz
Dres. med. Reto und Ingrid Cadisch
Luzernerstr. 6
6010 Kriens
Tel. 041 3202324
Öffnungszeiten
Mo, Di, Mi, Fr: 08.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00
Do: 08.00 - 12.00
Sa: z.Z. nicht möglich
Telefon bedient: 08.30-11.30 und 14.00-17.30
Facharzttitel
Allgemeine Innere Medizin, 1997
Fähigkeitsausweis
Praxislabor (KHM), 2002
Röntgenaufnahmen im niedrigen und mittleren Dosisbereich (KHM), 2002
Fortbildungs-Diplom/-Bestätigung
Allgemeine Innere Medizin (2021-2023)
Spezielle Hinweise
Samstag: 08.00 bis 11.30 z.Z. aus personellen Gründen nicht möglich (Homepage beachten)
Letzte Änderung am 23.07.2022